BAföG
Der Besuch des Westfalen-Kollegs Paderborn ist gebührenfrei und wird in der Regel nach BAföG gefördert. Die Förderung ist elternunabhängig und muss nicht zurückgezahlt werden. In den Bildungsgängen AOL und AGV beginnt sie im 4. Semester und im Bildungsgang Kolleg ab dem 1. Semester. Wer das 30. Lebensjahr bei Beginn der Ausbildung vollendet hat, kann nur durch den Nachweis besonderer Ausnahmeumstände gefördert werden.
BAföG-Anträge sind bei der Kreisverwaltung Paderborn, Aldegreverstraße 10-14, 33102 Paderborn, zu stellen. Telefon 05251 308 5041, 308 5042, 308 5043 und 308 5040
Hier finden Sie allgemeine Infos zum Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG).
Ein geringer Eigenanteil an den Lernmitteln ist durch die Studierenden zu leisten. Dazu gehört neben einigen Arbeitsbüchern und Lektüren in den sprachlichen Fächer sowie einer Kopierkostenpauschale der graphikfähige Taschenrechner. Studierende, bei denen dieser Taschenrechner im Unterricht eingesetzt wird, können ihn aktuell vergünstigt über die Schule erwerben.